Leistungen
Unsere ambulanten Pflegeleistungen
Wir bieten Leistungen für den Bereich der allgemeinen Pflege auch am Wochenende für unsere Patienten an. Für Notfälle in der Nacht gibt es eine Rufbereitschaft, sodass unsere Hausnotrufpatienten jeder Zeit abgesichert sind. So können Ängste und Sorgen minimiert und durch stetig geschultes Personal weiter abgebaut werden.
Beratung von Patienten und Angehörigen
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Für Pflegegeldbezieher bieten wir die nach §37 Abs. 3 SGB XI vorgeschriebenen halb- oder vierteljährlichen Beratungseinsätze an. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen, der Pflegegeld erhält und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Die Frequenz der Beratungseinsätze ist je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt: bei Pflegegrad 1 – optional halbjährlich (also 2 Mal im Jahr möglich), bei Pflegegrad 2 und 3 – verpflichtend halbjährlich (also unbedingt 2 Mal im Jahr), bei Pflegegrad 4 und 5 – verpflichtend vierteljährlich (also unbedingt 4 Mal im Jahr). Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der verpflichtenden Beratungseinsätze Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden kann.
Vermittlung von Hilfsmitteln
Damit Sie sich um möglichst wenig selbst kümmern müssen, organisieren wir notwendige Hilfsmittel und Dinge, die Ihr Leben angenehmer und einfacher machen. Z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Krankengymnastik, Logopädie, medizinische Fußpflege, Essen auf Rädern oder sonstige Pflegehilfsmittel.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen wir Sie bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt.
Ambulante Pflege
Patienten, die gerne daheim bleiben wollen – so z.B. kurzzeitig Erkrankte, chronisch Kranke, behinderte Menschen, pflegebedürftige Menschen jeden Alters oder Beatmungspatienten – können ambulante Pflege beanspruchen. Dazu gehören unter anderem die außerklinische Intensivpflege und die häusliche Pflege nach SGB XI (inklusive Behandlungspflege nach SGB V sowie der täglichen Grundpflege nach SGB XI).
Intensivpflege
Für unsere Intensivpflege besteht eine 24-Stunden-Versorgung. Sie stellt sicher, dass unsere Patienten durch Fachkräfte versorgt, umsorgt und stets nach den neuesten pflegerischen Kenntnissen in allen Pflegebereichen betreut werden.
Gerne beraten wir Patienten und Angehörige im Hinblick auf die individuell notwendigen Leistungen und pflegen die Patienten in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und weiteren Therapeuten. Im Vordergrund steht für uns dabei immer das Wohlbefinden, die Eigenständigkeit und die Selbstbestimmung des Patienten.
Wohngruppe
In wohnlicher Atmosphäre möchten wir unseren Klienten übergangsweise ein schönes zu Hause bieten. In einer angenehmen Gruppe mit vier Betten können wir Patienten mit mindestens Pflegegrad 2 bei uns aufnehmen.
Palliativversorgung
Eine chronische Erkrankung, die nicht vollständig geheilt werden kann, stellt eine immense psychische Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Neben den ohnehin bestehenden Symptomen wie Schmerzen und Übelkeit wirkt sich dies oft auch negativ auf die Lebensqualität aus.
Das Hauptziel der Palliativpflege besteht darin, die Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Krankheit konfrontiert sind, zu verbessern. Wir kümmern uns um die Betroffenen durch eine fachlich fundierte, ganzheitliche und individuelle Weise, um Leiden, Schmerzen und andere physische und psychosoziale Probleme zu verhindern und zu lindern.
Haus-Notruf-System
Unser Haus-Notruf-System ist 24 Stunden / 7 Tage die Woche erreichbar und mit unserem eigenen, examinierten Fachpersonal besetzt. So nehmen wir pflegenden Angehörigen eine hohe Belastung ab und unterstützen bei der häuslichen Pflege.
Verhinderungspflege (nach §39 SGB XI)
Unser eigenes, examiniertes Fachpersonal übernimmt übergangsweise die häusliche Pflege mit allen notwendigen Aufgaben. Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn der zu Pflegende über 6 Monate lang mindestens Pflegegrad 2 hat. Sie kann aus verschiedenen Gründen beansprucht werden – zum Beispiel bei Erholungsurlaub oder Krankheit.